![]() |
||
![]() |
||
|
|
||
|
1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kinderkrippe Tatzelwurm. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Krippe bringen möchten über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife usw. Geldgeber können Einblick nehmen in Strukturen, Organisation, Finanzen, und weitere Interessierte erhalten einen Überblick über den Betrieb. 2. Betreuungsgrundsätze Die Kinder sollen durch qualifiziertes Personal betreut werden. Ziel der Betreuung ist die altersgerechte Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und geistigen Fähigkeiten der Kinder. Der Tagesablauf der Krippe wird, abhängig von den Bedürfnissen der Kinder, flexibel gestaltet. Gezielte Aktivitäten sollen die Förderung der Kinder unterstützen. Die Kinderkrippe soll ein Lebensraum sein, der kindergerecht eingerichtet ist und die Kinder anregt, sich in diesem zu behaupten, Rücksicht zu nehmen, zu spielen..
3. Betriebsbewilligung / Anerkennung SKV
Der Betrieb verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung. Der Schweizerische Krippenverband anerkennt den Betrieb auch als Lehrbetrieb. 4. Hygiene und Sicherheit Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat überprüft. Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen wie: Sicherheitsschlösser an den Fenstern, geschützte Steckdosen, Feuerschutzregeln, Fallschutz bei Treppen und Spielgeräten. 5. Trägerschaft und Krippenleitung Die politische Gemeinde Uetikon am See betreibt eine Kinderkrippe. Als operative Trägerschaft führt der Verein Tatzelwurm diese Institution. Die Krippe wird von einer diplomierten Krippenleiterin geführt. 6. Personal Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Zusätzlich besteht für zwei Personen die Möglichkeit, ihre Ausbildung zur Kleinkindererzieherin in der Krippe zu absolvieren, und drei Praktikantinnen können während eines Jahres mitarbeiten. 7. Öffnungszeiten Die Krippe ist montags bis freitags von 6.45 Uhr bis 18.15 Uhr geöffnet. Die Eltern werden gebeten, die Kinder bis 8.50 Uhr in der Krippe abzugeben. Auch am Abend sollen die Eltern genügend Zeit einplanen um ihr Kind abzuholen. Um Punkt 18.15 Uhr schliesst die Krippe ihre Türen. Während den Feiertagen, der letzten Juliwoche und der ersten Augustwoche sowie über Weihnachten / Neujahr bleibt die Krippe geschlossen. 8. Tagesablauf, Mahlzeiten und Ziele Die Kinder werden zwischen 6.45 Uhr und 8.50 Uhr in die Krippe gebracht. Um 7.45 Uhr gibt es für die Anwesenden ein gemeinsames Frühstück. Ab 9.00 Uhr werden die Kinder auf zwei altersgemischten Gruppen betreut, und bis zum Mittagessen, welches um 11.30 Uhr stattfindet, bestimmt jede Gruppenleiterin den Ablauf zusammen mit den Kindern selber. Nach dem Mittagessen ist Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Den Nachmittag verbringen sie wieder in den Gruppen. Ab 16.30 Uhr können die Kinder abgeholt werden. Kinder mit Halbtagsbetreuung mit Mittagessen sind zwischen 13.30 Uhr und 13.45 Uhr abzuholen. Es wird eine gesunde, altersgerechte Verpflegung angeboten. Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten:
Der Speiseplan in der Krippe richtet sich nach den Grundsätzen der ganzheitlichen ausgewogenen Ernährungslehre, welche mit unseren einheimischen Produkten und Möglichkeiten umgesetzt wird. Hat ein Kind Allergien oder spezielle Anforderungen an die Ernährung (aus ethischen, religiösen oder medizinischen Gründen), wird im Vorstand individuell entschieden, ob eine Aufnahme dieses Kindes vertretbar ist. Kommt es zu einem Eintritt wird ein Zusatzvertrag zwischen den Eltern und der Krippe ausgestellt. 9. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen und mitfahren in Drittauto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, ist dies der Krippenleiterin oder Gruppenleiterin rechtzeitig mitzuteilen. Das Auto darf vom Krippenpersonal nur in Notfällen benutzt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. 10. Kindergruppen Die Kinder werden in vieri altersgemischten Gruppen betreut. Eine Kindergruppe umfasst in der Regel 11 bis 12 Plätze. Kinder bis 18 Monate beanspruchen 1.5 Plätze aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes. 11. Aufnahmebedingungen Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten in der Regel bis zum Kindergarteneintritt aufgenommen. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Tag beträgt 2 ganze oder 3 halbe Tage.
Aufnahmeprioritäten: 12. Eingewöhnungszeit Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennen lernen. Nachher haben die Eltern die Möglichkeit, das Kind während den ersten zwei Wochen, bis es sich an die Mitarbeiterinnen und an die anderen Kinder einwenig gewöhnt hat, zu begleiten oder auch nur für kürzere Zeit in die Krippe zu bringen. Gleichzeitig haben die Eltern die Möglichkeit, den Tagesablauf mitzuerleben und die Erzieherinnen besser kennen zu lernen. Dauer und Anzahl müssen vorgängig mit der Krippenleitung oder der Gruppenleiterin abgesprochen werden. Es ist wichtig, dass die Eltern genügend Zeit für die Eingewöhnung einplanen. Wie lange eine Eingewöhnung dauert ist nicht vorauszusehen. Diese wird individuell dem Kind angepasst. Der Betreuungsplatz wird ab dem ersten Besuchstag des Kindes voll in Rechnung gestellt. Die Krippe verfügt über ein Eingewöhnungskonzept, welches den Eltern vor dem Eintritt abgegeben wird.
Während des ersten Monats kann der Krippenplatz auf ende der laufenden Woche gekündigt werden. Eine Eingewöhnung wird in den ersten Tagen eines Monats gestartet und der Monat wird jeweils voll verrechnet 13. Kleidung, eigene Spielsachen Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel, Regenschutz, Pampers. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen und persönliche Gegenstände, die in die Krippe mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. 14. Krankheit Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Krippe gebracht werden. Aus organisatorischen Gründen muss die Krippe bis spätestens 9.00 Uhr informiert werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Krippe werden die Eltern benachrichtigt, damit sie das Kind sobald als möglich abholen können. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen werden. Ebenso sollte die Krippenleitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden. Ein Wechsel des Kinderarztes muss der Krippenleiterin sofort mitgeteilt werden. 15. Versicherung Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich. Die Krippe verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Für Schäden, die die Kinder verursachen, haften die Eltern. 16. Anmeldung, Gebühren, Pensionstaxen Die Anmeldung des Kindes erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anmeldung und der Entrichtung der 17. Warteliste Pro Kind wird eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 erhoben, um auf die Warteliste gesetzt zu werden. Diese Gebühr wird bei einer nachfolgenden Aufnahme des Kindes im selben Jahr, an die Einschreibegebühr angerechnet. 18. Einschreibegebühr Die Einschreibegebühr beträgt Fr. 80.00 pro Kind. Sie reduziert sich auf Fr. 70.00 für Geschwister, 19. Pensionstaxen Die Tarife werden anhand des Einkommens beider Elternteile respektive Partner berechnet, gemäss Ziffer 100 - 164 der aktuellen Steuererklärung. Dies gilt ebenfalls bei unverheirateten Partnern, welche zusammenwohnen. Bei Eltern, deren steuerbares Vermögen über Fr. 300'000.00 liegt, gemäss Ziffer 35 der aktuellen Steuererklärung, wird unabhängig der Einkommenshöhe der Höchsttarif verrechnet. Zur Festsetzung der Tarife sind die Eltern verpflichtet, vor Vereinbarungsbeginn eine Kopie der Seiten 1, 2 und 4 der aktuellen Steuererklärung einzureichen. Jährlich im Monat Mai sind die drei genannten Seiten der jeweils aktuellen Steuererklärung neu einzureichen. Die Tarife werden jeweils im Juni neu festgesetzt. Die Eltern erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Krippenleitung bei allfälligen Unklarheiten direkt mit dem Steueramt Uetikon Kontakt aufnimmt, um die Steuerzahlen verifizieren zu lassen. Falls Eltern verzichten wollen, die Steuerunterlagen einzureichen, wird der Höchsttarif verrechnet. Eltern, die nicht in Uetikon am See wohnen oder arbeiten, bezahlen ebenfalls den Höchsttarif. Für einen halben Tag mit Mittagessen wird 75 % der Tagestaxe verrechnet. Besondere Rabatte werden nicht gewährt. Externe Säuglingen wird 150% vom Höchsttarif verrechnet, da Kinder bis 18 Monate 1,5 Betreuungsplätze beanspruchen. Kindern mit besonderen Bedürfnissen und erhöhtem Betreuungsaufwand werden 2 Betreuungsplätze in Rechnung gestellt. Das Tarifblatt bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Betriebsreglements. 20. Ferien und Absenzen Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Über eine zusätzliche Platzierung innerhalb des gleichen Monats entscheidet die Gruppenleiterin anhand der Kinderzahlen. Bei Absenzen aus Krankheit und Unfall (gemäss Arztzeugnis) wird ab dem 30. Tag die massgebende Pensionstaxe auf 50 % reduziert. Ab 90. Tag wird der Platz anderweitig vergeben. 21. Sonderaufwendungen Die effektiven Kosten für Windeln, Medikamente, Billette, Eintritte, etc. werden separat verrechnet. 22. Zahlungsbedingungen Die Pauschalrechnung wird jeweils zu Beginn des Monats für den vergangenen Monat in Rechnung gestellt. Die Eltern verpflichten sich, den Elternbeitrag innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Sie haften solidarisch. Zusätzliche Tage, welche das Kind in der Kinderkrippe verbringt, müssen vorgängig von der Gruppenleiterin oder Krippenleiterin bewilligt werden. Diese werden am selben Tag Bar bezahlt. Bei Zahlungsverzug von mehr als 20 Tagen wird der Platz anderweitig vergeben. 23. Kündigung/Änderung der Platzierung Der Betreuungsplatz kann von beiden Seiten ab dem 2. Monat mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden (siehe auch Art. 12, Abs. 2). Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in die Schule oder den Kindergarten eintreten: Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Uetikon am See gekündigt werden. Änderungen der Betreuungstage unterstehen einer zweimonatigen Kündigungsfrist, müssen jedoch von der Krippenleiterin bewilligt werden. Bei einer Überschreitung der Kinderzahlen der betreffenden Gruppe kann die Anfrage jedoch erst bei einem grösseren Wechsel berücksichtigt werden. 24. Ausschluss Sollte der Betrieb durch untragbares Verhalten eines Kindes erheblich gestört werden, nimmt die Krippenleitung Kontakt mit den Eltern auf. Falls mit den Eltern - auch nach Einbezug der Krippenkommission - keine andere Lösung gefunden wird, kann die Krippenleitung einen Ausschluss befinden. Der Entscheid ist schriftlich mitzuteilen. 25. Rücktritt Treten
die Eltern mehr als einen Monat vor dem Eintrittsdatum von dieser
Vereinbarung zurück, haben sie an die entstandenen Unkosten einen
Beitrag von Fr. 200.00 zu leisten. Erfolgt die 26. Mitgliedschaft Eltern, deren Kinder in der Kinderkrippe Tatzelwurm betreut werden, sind automatisch Aktivmitglieder im Verein Tatzelwurm. Die Mitgliedschaft kostet jährlich Fr. 30.00 pro Kind. Jedes weitere Kind kostet Fr. 20.00. Uetikon, 2008 |
|||||